Ответ :

Bewerben können sich Vollzeitstudierende von Hochschulen im Alter von 18 bis 35 Jahren (1-4 Kurse). Berufsschüler und Fernstudenten können sich nicht bewerben.
Ab dem 10. Juni 2013 müssen Studierende, die sich zum Zwecke der Ferienarbeit in Deutschland aufhalten wollen, der Botschaft eine Bewilligung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vorlegen.
Während der gesetzlichen Feiertage dürfen Sie maximal drei Monate im Kalenderjahr arbeiten. Zunächst müssen Sie fließend Deutsch auf einem Niveau von mindestens A2 beherrschen (mindestens 3 Jahre Sprachkenntnisse). Berufserfahrung ist von Vorteil. Sie müssen deutschlandweit für mindestens zwei Monate arbeitsfähig sein. Leider wird der Wunsch, an einem bestimmten Ort zu arbeiten, nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Wahl eines bestimmten Arbeitgebers. Wenn Sie im Antrag angeben, dass Sie einen Führerschein besitzen, vergessen Sie nicht, eine Kopie davon vorzulegen.